Ablauf der ergotherapeutischen Therapie
Zu Beginn wird die Anamnese (Krankenvorgeschichte) erhoben
und der
Patient mit seinen Schwierigkeiten und Störungen getestet.
Dafür verwenden wir spezielle Funktions- und
Entwicklungstests.
Die Ergebnisse dieser Untersuchung bilden zusammen mit dem
ärztlichen Befund die Grundlage für die Auswahl der
Behandlungsmethoden.
Nach einer differenzierten ergotherapeutischen Befunderhebung werden
gemeinsam mit den Patienten und/oder dessen Angehörigen die
individuellen Ziele besprochen, der Behandlungsplan erstellt und die
entsprechenden Behandlungsmethoden und Medien ausgewählt.
Ergotherapeuten strukturieren eigenverantwortlich den Prozess der
Behandlung. Sie geben gezielte Anleitung für den
häuslichen
und beruflichen Alltag und unterstützen die Schritte zur
Selbstständigkeit. Während des therapeutischen
Prozesses
werden Ziele, Behandlungsplan und Behandlungsmethoden ständig
dem
Können des Patienten und der veränderten Situation
angepasst.
Fachlicher Austausch mit Ärzten, Psychologen,
Pädagogen,
Erziehern, Physiotherapeuten, Logopäden u.a. ist für
den
ganzheitlichen ergotherapeutischen Ansatz unerlässlich. Dieser
findet jedoch nur statt, wenn der Patient es wünscht und uns
für diesen Anlass von der Schweigepflicht schriftlich
entbindet.
Die ergotherapeutische Therapie sollte so früh wie
möglich beginnen, sobald Entwicklungs- oder
Funktionsstörungen erkennbar sind. Eine Therapieeinheit
beträgt in der Regel 45 Minuten. Die wöchentliche
Therapiesequenz ist vom Störungsbild und der Art der Therapie
abhängig und kann so 1- 3x/ Woche betragen.
Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Erwachsene
ab
dem 18. Lebensjahr müssen seit dem 1.1.2004 einen Eigenanteil
von
10%, zuzüglich der Rezeptgebühr von 10 Euro selbst
zahlen,
außer sie sind durch ihrer Krankenkasse hiervon befreit.
Zuzahlungen werden auch für Hausbesuche und
Entfernungspauschalen
erhoben. Die Zuzahlung erhöht nicht den Rezeptwert, sondern
wird
uns von der Krankenkasse in der Kostenerstattung abgezogen.