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Genehmigung von Verordnungen außerhalb des Regelfalles

Das Rezept wird im Original bei der Krankenkasse eingereicht und geprüft. Während dieser Prüfungsphase kann der Therapeut mit der Weiterbehandlung fortfahren. Sollte die Kasse ablehnen, werden die bis dahin stattgefundenen Einheiten erstattet. Die Einreichung des Rezeptes bei der Krankenkasse sollte durch den Patienten erfolgen, der Therapeut kann dem Patienten diese Arbeit aber auch abnehmen, wenn er dazu autorisiert wird. Wenn die Kasse die Verordnung außerhalb des Regelfalles ablehnt, kann der Patient gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen. Einige Kassen haben auf dieses Genehmigungsverfahren verzichtet.


Anzahl der Behandlungseinheiten pro Rezept

Pro Rezept können im Regelfall maximal 10 Behandlungseinheiten verordnet werden. Eine Ausnahme stellt die Diagnosegruppe SB4 ( Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems mit prognostisch kurzem Behandlungsbedarf) dar, bei der die Gesamtverordnungsmenge 6 Behandlungseinheiten beträgt.


Verordnungsblatt (Rezeptformular)

Um Ergotherapie zu verordnen, wird das Verordnungsformular "18" für Maßnahmen der Ergotherapie benutzt. Es besteht aus einem Blatt in A5-Größe.

Weitere Informationen zum Formular


Mitglied im deutschen Verband der Ergotherapeuten e.V. Mitglied im deutschen Verband der Ergotherapeuten e.V.