Genehmigung von Verordnungen außerhalb des Regelfalles
Das Rezept wird im Original
bei der Krankenkasse eingereicht und geprüft. Während
dieser Prüfungsphase kann der Therapeut mit der
Weiterbehandlung fortfahren. Sollte die Kasse ablehnen, werden die bis
dahin stattgefundenen Einheiten erstattet. Die Einreichung des Rezeptes
bei der Krankenkasse sollte durch den Patienten erfolgen, der Therapeut
kann dem Patienten diese Arbeit aber auch abnehmen, wenn er dazu
autorisiert wird. Wenn die Kasse die Verordnung außerhalb des
Regelfalles ablehnt, kann der Patient gegen diesen Bescheid Widerspruch
einlegen. Einige Kassen haben auf dieses Genehmigungsverfahren
verzichtet.
Anzahl der Behandlungseinheiten pro Rezept
Pro Rezept können
im Regelfall maximal 10 Behandlungseinheiten
verordnet werden. Eine Ausnahme stellt die Diagnosegruppe SB4
( Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems mit
prognostisch kurzem Behandlungsbedarf) dar, bei der die
Gesamtverordnungsmenge 6 Behandlungseinheiten
beträgt.
Verordnungsblatt (Rezeptformular)
Um Ergotherapie zu verordnen, wird das Verordnungsformular "18" für Maßnahmen der Ergotherapie benutzt. Es besteht aus einem Blatt in A5-Größe.
Weitere Informationen zum Formular