Die wichtigsten Inhalte des
Heilmittelkataloges
in Kraft getreten am 1. Juli 2004
Gliederung
Der Heilmittelkatalog/ Maßnahmen der Ergotherapie ist in 3 Krankheitsbereiche gegliedert:
1.
Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems
2. Erkrankungen des Nervensystems
3. psychische Störungen
Diese 3 Bereiche sind
wiederum in 16 Diagnosegruppen unterteilt. Jeder Diagnosegruppe wird
eine individuelle Gesamtverordnungsmenge zugeordnet. Jede
Diagnosegruppe wird mit einem Indikationszeichen
verschlüsselt, das auf dem Rezept vermerkt werden muss (z.B. EN1
für Erkrankungen des Nervensystems).
Regelfall
Ein Regelfall besteht aus Erst-
und Folgeverordnungen bis zum Erreichen der Gesamtverordnungsmenge.
Die Gesamtverordnungsmenge ist im Heilmittelkatalog für jede
Diagnosegruppe gesondert festgelegt. Beispielsweise
Diagnoseschlüssel EN1 - Gesamtverordnungsmenge des Regelfalles
bis zu 60 Einheiten. Ist ein Regelfall zu Ende, muss eine
Therapieunterbrechnung von mindestens 12 Wochen stattfinden, bevor ein
neuer Regelfall bei gleicher Diagnose entsteht. Längerfristige
Behandlungen sind aber möglich.
Verordnungen außerhalb des Regelfalles
Wenn der Arzt eine kontinuierliche Weiterbehandlung über die Gesamtverordnungsmenge hinaus befürwortet (z.B. bei chronischen Krankheiten, Schlaganfall, Entwicklungsstörungen im Kindesalter usw.), kann er auch außerhalb des Regelfalles weitere Folgerezepte ausstellen. Diese Rezepte müssen vom Arzt begründet werden und den Krankenkassen zur Genehmigung vorgelegt werden.