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Die wichtigsten Inhalte des Heilmittelkataloges
in Kraft getreten am 1. Juli 2004

Gliederung

Der Heilmittelkatalog/ Maßnahmen der Ergotherapie ist in 3 Krankheitsbereiche gegliedert:

1. Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems
2. Erkrankungen des Nervensystems
3. psychische Störungen

Diese 3 Bereiche sind wiederum in 16 Diagnosegruppen unterteilt. Jeder Diagnosegruppe wird eine individuelle Gesamtverordnungsmenge zugeordnet. Jede Diagnosegruppe wird mit einem Indikationszeichen verschlüsselt, das auf dem Rezept vermerkt werden muss (z.B. EN1 für Erkrankungen des Nervensystems).

Regelfall

Ein Regelfall besteht aus Erst- und Folgeverordnungen bis zum Erreichen der Gesamtverordnungsmenge. Die Gesamtverordnungsmenge ist im Heilmittelkatalog für jede Diagnosegruppe gesondert festgelegt. Beispielsweise Diagnoseschlüssel EN1 - Gesamtverordnungsmenge des Regelfalles bis zu 60 Einheiten. Ist ein Regelfall zu Ende, muss eine Therapieunterbrechnung von mindestens 12 Wochen stattfinden, bevor ein neuer Regelfall bei gleicher Diagnose entsteht. Längerfristige Behandlungen sind aber möglich.

Verordnungen außerhalb des Regelfalles

Wenn der Arzt eine kontinuierliche Weiterbehandlung über die Gesamtverordnungsmenge hinaus befürwortet (z.B. bei chronischen Krankheiten, Schlaganfall, Entwicklungsstörungen im Kindesalter usw.), kann er auch außerhalb des Regelfalles weitere Folgerezepte ausstellen. Diese Rezepte müssen vom Arzt begründet werden und den Krankenkassen zur Genehmigung vorgelegt werden.

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